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Nahrungsergänzungsmittel sind eine recht neue Produktgruppe
zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Rechtlich
gehören sie zu den Lebensmitteln, bedürfen damit
keiner Zulassung und dürfen auch nur lebensmitteltypische Zutaten
enthalten. Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich
je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind z.B. viele Produkte
als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach
deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden.
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Rechtlich ist diese Produktgruppe in der EU-Richtlinie 2002/46/EG
geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe
und Vitamine vorgegeben. Sinnvolle Inhaltsstoffe sind
Mineralstoffe und Vitamine. Für alle anderen Zutaten
(z.B. Anthocyane, Q10, Kreatin, Carnitin, Phytoöstrogene) war
es bisher wissenschaftlich nicht möglich, den Bedarf und/oder
Nutzen einer zusätzlichen Zufuhr zu belegen. Krankheitsbezogene
Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel
auch, nicht zulässig.
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